Kantonsgericht: Sechsjährige Freiheitsstrafe für vorsätzliche Tötung zu hoch?

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Der Verteidiger eines 44-jährigen Serben, der eine vorsätzliche Tötung beging, findet eine sechsjährige Freiheitsstrafe zu hoch.

Dem 44-jährigen Serben, der sich heute vor dem Schaffhauser Kantonsgericht für eine vorsätzliche Tötung verantworten musste, könnte nach der Meinung seines Verteidigers eine ungerechte Strafe blühen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren, welche zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben werden soll.

Die Strafe sei der Meinung von Verteidiger Ernst Beyeler nach viel zu hoch angesetzt. Er fordert höchstens eine dreijährige Freiheitsstrafe und die vorgesehene Therapie, so Beyeler. Der Beschuldigte soll im letzten August seine Ehefrau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Das Urteil soll voraussichtlich heute Nachmittag fallen.

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