Die Ehefrau zum Sex gezwungen

Pascal Schmidlin | 
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Ein 35-jähriger Mazedonier soll seine Ehefrau mehrfach vergewaltigt haben. Symoblbild: Pixabay

Das Obergericht hat gestern ein Urteil des Kantonsgerichts in einem Fall von Vergewaltigung in der Ehe grösstenteils bestätigt. Der Täter wird jedoch aus der stationären Massnahme entlassen.

Drei Jahre und neun Monate Haft aufgeschoben zugunsten einer stationären Massnahme – so lautete das Urteil des Schaffhauser Kantonsgerichts im Herbst 2015 gegen einen heute 35-jährigen Mazedonier. Ihm wurde vorgeworfen, seine Ehefrau mehrfach vergewaltigt, sie bedroht und tätlich angegriffen zu haben. Hinzu kamen zahlreiche Diebstähle und das Fahren ohne Führerschein sowie im nicht fahrtüchtigen Zustand.

Gegen dieses Urteil legte der Beschuldigte Berufung ein, weshalb sich nun gestern das Schaffhauser Obergericht mit dem Fall auseinandersetzen musste.

Beschuldigter bestreitet Vorwürfe

Viermal soll der Ehemann seine Frau zum Sex gezwungen haben, obwohl diese klar Nein dazu gesagt hatte. Doch der Mann habe nicht auf sie gehört und den Beischlaf gegen ihren Willen vollzogen, heisst es in der Anklageschrift. Ausserdem soll er seine Frau über einen längeren Zeitraum bedroht haben – einmal sogar damit, dass er sie vom Balkon werfe. Zudem soll er sie vor seinen Eltern gewürgt haben.

Wie schon vor Kantonsgericht bestritt der Beschuldigte auch gestern die Vorwürfe. «Ich habe meine Frau nie vergewaltigt, unter Druck gesetzt oder geschlagen», sagte er. Einen Grund, weshalb ihn seine Frau belasten sollte, konnte er aber nicht angeben und wich der Frage aus.

Mehrere Monate in Therapie

Seit Mitte 2015 befindet sich der Mazedonier im vorzeitigen Strafvollzug beziehungsweise in einer stationären Massnahme, um seine psychischen Störungen zu behandeln. Diese Therapie hat in den letzten rund eineinhalb Jahren ihre Wirkung gezeigt: Neuere Gutachten bestätigten einen Heilungsfortschritt – und dass der Beschuldigte wohl keine Gefahr mehr für seine Ehefrau darstelle. Deshalb beantragte sein Verteidiger Stefan Suter eine Entlassung aus der stationären Massnahme – zugunsten einer ambulanten Behandlung. Zudem forderte er einen Freispruch seines Mandanten. Die Diebstähle könnten ihm nicht nachgewiesen werden, und bei den Drohungs- und Vergewaltigungsvorwürfen stehe Aussage gegen Aussage.

Staatsanwalt Thomas Rapold – der eine Anschlussberufung eingelegt hatte – plädierte für eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Dieses Strafmass forderte er bereits bei der Verhandlung vor dem Kantonsgericht. «Der Beschuldigte bestreitet, seine Frau bedroht und vergewaltigt zu haben, aber es liegen belastende Aussagen seiner Frau vor», so Rapold. Bei der Frage nach der Art der Massnahme folgte Rapold hingegen der Verteidigung und plädierte ebenfalls für eine ambulante Behandlung. Die Anwältin der Ehefrau plädierte für eine Verurteilung im Sinne der Anklage, forderte dazu aber noch ein Kontakt- und Rayonverbot für den Beschuldigten, damit er seiner Frau nicht mehr nahekommen kann.

Obergericht erhöht die Strafe

Das Obergericht verurteilte den Beschuldigten schliesslich zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren – aufgeschoben zugunsten einer ambulanten Massnahme. Zwar seien sowohl die Aussagen der Ehefrau als auch diejenigen des Beschuldigten nicht gänzlich widerspruchsfrei gewesen, sagte Oberrichterin Marlis Pfeiffer in der Urteilsbegründung. Allerdings habe die Ehefrau im Wesentlichen stets die gleichen Aussagen gemacht, wohingegen der Beschuldigte oftmals den Fragen ausgewichen sei und seine Aussagen unglaubwürdig gewesen seien. Die ambulante Massnahme wurde gutgeheissen, während ein Kontakt- und Rayonverbot als unnötig taxiert wurde.

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