Nicht mehr als 2.5 Kg Feuerwerk pro Person
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Symbolbild: Radio Munot
Das Grenzwachtkorps weist für Silvester darauf hin, dass nicht beliebig viel Feuerwerk aus dem Ausland eingeführt werden darf.
Zugelassen ist ein Gesamtgewicht von maximal 2.5 Kilogramm pro Person. Wer mehr importieren will, benötigt eine Bewilligung. Ausserdem dürfen Knallkörper, die auf dem Boden explodieren, nicht eingeführt werden. Bei Widerhandlung wird das Feuerwerk beschlagnahmt und die Person zur Anzeige gebracht, warnt das Grenzwachkorps.