Singener Zoll deckt illegalen Handel mit jungen Welpen auf

Janosch Tröhler | 
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Bild: Hauptzollamt Singen

Die Zöllner von Singen haben zwei Reisende auf der A81 kontrolliert. Dabei fanden sie zwei zu junge Welpen für den Handel.

Es war auf einer Raststätte der A81, als Zöllner des Hauptzollamts Singen, zwei Personen aus Südosteuropa kontrollierten. Da entdeckten die Beamten zwei Französische Bulldoggen-Welpen. Die 34-jährige Beifahrerin behauptete, die jungen Hunde gehören ihr und seinen ein Geschenk für einen Bekannten in Freiburg.

Das entpuppte sich als glatte Lüge: Denn die Zöllner fanden zwei ausgefüllte Verkaufsverträge. Die beiden Welpen sollten für insgesamt 2800 Euro verkauft werden. Gemäss der Mitteilung des Zollamts sei der Verdacht nahe gelegen, dass die Frau gewerbsmässig mit Hunden handelte und bereits mehrfach Tiere in die EU einführte. Allerdings ohne die Berechtigung dafür zu haben.

Das Zollamt hat deswegen ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Einfuhrschmuggel eingeleitet. Eine Einfuhrabgabe von 532 Euro musste sie zahlen und darf zudem mit «einer nicht unerheblichen Geldstrafe» rechnen.

Die beiden Welpen wurden durch einen Tierarzt untersucht. Dabei stellte sich heraus: Weder hatten die Welpen die nötigen Impfungen, noch stimmte das angegebene Alter der Hunde in den Verkaufsverträgen. Deswegen muss die Frau sich auch noch wegen Verstösse gegen das Tierseuchengesetz und das Tierschutzgesetz verantworten.

Die Welpen sind unterdessen in Obhut des zuständigen Veterinäramts.

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