Mehr Schutz für die Auen im Thurspitz

Alfred Wüger | 
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Der Freizeitdruck auf das sensible Naturschutzgebiet entlang der Thur bei Rüdlingen ist enorm. Dem will der Schaffhauser Regierungsrat nun Rechnung tragen. Bild: Theo Kübler

Der Regierungsrat erlässt eine umfassende Schutzverfügung für den Schaffhauser Teil des Auengebietes «Eggrank/Thurspitz» in Buchberg und Rüdlingen. Hier befinden sich Schutzgebiete von nationaler Bedeutung.

Wer in der Natur Erholung sucht, muss sich bewusst sein, dass er sich in einem Umfeld bewegt, dem mit Respekt begegnet werden muss. Ganz besonders gilt dies dort, wo sich Naturschutzgebiete befinden, wie dies im Auengebiet «Eggrank/Thurspitz» auf dem Gebiet der Gemeinden Buchberg und Rüdlingen der Fall ist.

Gebiete von nationaler Bedeutung

Aus diesem Grund hat nun der Schaffhauser Regierungsrat eine Schutzverfügung für den Schaffhauser Teil dieses Auengebietes erlassen, das von nationaler Bedeutung ist. Er schreibt: «Mit den Aufwertungsmassnahmen der letzten Jahre wurde auch die Attraktivität des Gebiets für Erholungssuchende erhöht. Dadurch hat der Freizeitdruck auf die sensiblen Bereiche des Auengebietes massiv ­zugenommen.»

Diesen Sachverhalt bestätigt Annemarie Brennwald, Rangerin beim Naturzentrum Thurauen auf der Zürcher Seite. «Es ist ein sehr sensibles Gebiet, und es sind hier viele Erholungsuchende mit Hunden unterwegs. Bei uns gibt es viele Vögel, die brüten, und sehr empfindliche Schilfregionen. Der Respekt der Natur gegenüber ist sehr wichtig.» Weiter betont die Rangerin die Bedeutung des Gleichgewichts zwischen der Besucherlenkung im Schutzgebiet und dem Verständnis für die Bedürfnisse der Menschen, die sich hier in der Natur bewegen wollen.

In dieselbe Kerbe schlägt auch Martin Kern, der Gemeindepräsident von Rüdlingen. «Wir begrüssen die Schutzverfügung», sagt er. «Es geht darum, dass man in den Gebieten, wo man keinen Publikumsdruck auf die Natur mehr will, dies klar signalisiert. Und Übertretungen müssen dann aber auch geahndet werden können.» Insbesondere stören Martin Kern Bootsfahrer, die auf die geschützten Inseln gehen. «Man kann ja nicht Schutzgebiete von nationaler Bedeutung ausweisen und hat dann überall den Abfall und die Sauerei.» Ausserdem gebe es der Thur entlang viele Gebiete, wo man sich ­ungehindert bewegen könne, da müsse man als Erholungsuchender nicht in die Schutzgebiete vordringen.

«Man kann nicht Schutzgebiete von nationaler Bedeutung ausweisen und hat dann überall den Abfall und die Sauerei.»

Martin Kern, Gemeindepräsident von Rüdlingen

Bauliche Massnahmen wie Zäune sind laut Martin Kern nicht geplant. Es sollen indes vermehrt Schilder aufgestellt werden, die Wandernden wie Bootsfahrern signalisieren, dass sie sich in einem Schutzgebiet befinden. «Ausserdem», so Kern weiter, «haben wir Sicherheitsmassnahmen dort verlangt, wo etwa ein Biber einen Baum angeknabbert hat, damit der Baum dann bei einem Sturm, sollte er umstürzen, keinen Schaden anrichten kann.»

Den Wald nicht künstlich verjüngen

Verboten gemäss der im Amtsblatt publizierten Verordnung des Schaffhauser Regierungsrates ist die intensive landwirtschaftliche Nutzung sowie die künstliche Verjüngung des Waldes «sowie alle weiteren Nutzungen, welche die Schutzziele gefährden». Der bestehende Wanderweg indes ist im heutigen Zustand zu erhalten. Auch der Campingplatz und der Parkplatz beim Badestrand sind von der Verfügung nicht ­betroffen, so Martin Kern.

Gegen die Schutzverfügung, kann beim Obergericht des Kantons Schaffhausen schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden.

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