Als die Schweizer Nazis vor Gericht verloren

Janosch Tröhler | 
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Am 15. Mai 1935 berichteten die «Schaffhauser Nachrichten» vom weltweit bekannten Berner Prozess zu den «Protokollen der Weisen von Zion». Doch noch heute werden diese von Verschwörungstheoretikern als Beleg für eine jüdische Weltregierung angeführt.

Am 14. Mai 1935 kam der weltweit für Aufsehen sorgende Berner Prozess zu einem vorläufigen Schuldspruch. Der Tag markierte das Ende eines knapp zweijährigen Prozesses.

Alles begann am 13. Juni 1933 im Casino Bern. Die faschistische Partei «Nationale Front» und die «Heimatwehr» organisierten eine Veranstaltung. Dabei bot die «Nationale Front» die Broschüre «Die zionistischen Protokolle» mit einem Vor- und Nachwort des deutschen Antisemiten Theodor Fritsch zum Verkauf an. An der gleichen Veranstaltung verteilte der «Bund Nationalsozialistischer Eidgenossen» (BNSE) ein Pamphlet mit der Überschrift «An alle heimattreuen und blutsbewussten Eidgenossen!», das voller Beschimpfungen gegen Juden war.

Am 26. Juni 1933 reichten der Schweizerische Israelitische Gemeindebund sowie die Israelitische Kultusgemeinde Bern eine Strafanzeige gegen die Gauleitung des BNSE sowie gegen unbekannt ein.

Fälschung oder echt

Die Verhandlung drehte sich insbesondere um Fritschs «Die zionistischen Protokolle», einer Abwandlung des Büchleins «Protokolle der Weisen von Zion». Das Gericht musste feststellen, ob es sich bei dem Pamphlet um eine Fälschung handelt oder ob es tatsächlich wahr ist.

Aufgetaucht sind die angeblichen Protokolle erstmals 1903 im Russischen Kaiserreich. Nach dem Ersten Weltkrieg fanden sie internationale Verbreitung, insbesondere durch den Automobil-Hersteller Henry Ford in den USA.

Bereits 1921 deckte die Londoner Tageszeitung «The Times» auf, dass die Protokolle zu einem Grossteil aus dem Buch «Gespräche in der Unterwelt zwischen Machiavelli und Montesquieu» des Franzosen Maurice Joly abgeschrieben worden waren. Joly zielte mit seiner satirischen Schrift gegen die Politik von Napoléon III. Dies brachte Joly für 15 Monate hinter Gitter.

Wer genau die Protokolle verfasste, ist immer noch nicht geklärt. Es ist aber nicht richtig, sie als Fälschung zu bezeichnen, denn dazu bedürfte es eines Originaldokuments, das verfälscht wird. Bei den «Protokollen der Weisen von Zion» handelt es sich also um reine Fiktion.

Schundliteratur und Unsinn

Zu diesem Urteil gelangte auch der Gerichtspräsident Meyer am Obergericht in Bern. Aufgrund von Expertisen, die auch aus dem Ausland angefordert wurden, kam Meyer zum Schluss:

«Die Aussagen des Dr. Ehrenpreis (Stockholm) haben auf mich einen sehr starken und beweiskräftigen Eindruck gemacht. Der Echtheitsbeweis der Protokolle, den Fritsch mit Berufung auf Ehrenpreis anführte, fällt mit dieser Zeugenaussage in sich zusammen. Das, was Fritsch behauptet, ist völlig missglückt. Der Fund der hebräischen Urausgabe der Protokolle ist heute nur noch eine blosse Behauptung. Auch die weitern Behauptungen Fritschs sind mitnichten beweiskräftig! Bewiesen ist einzig, dass die Protokolle vom Dialogue aux enfers von Joly zum grössten Teil abgeschrieben worden sind. Sie sind ein Plagiat. Das war schon seit 1921 bekannt. [...] Bis und mit der 15. Auflage der Protokolle wurde Joly einfach totgeschwiegen. Ich bin überzeugt, er wäre auch noch weiterhin totgeschwiegen worden, wenn nicht der Berner Prozess dazwischen gekommen wäre.»

In seiner Erklärung wischte Meyer auch weitere «Belege» der Schweizer Nazis als Unfug vom Tisch. Weiter erklärte der Gerichtspräsident:

«Ich bin überzeugt, dass die Protokolle Schundliteratur und mehr als das, Unsinn sind. Die Protokolle sind sowohl Fälschung wie Plagiat, und sie fallen unter die Strafdrohung des bernischen Schundliteraturgesetzes.»

Die Angeklagten wurden zu recht harmlosen Geldstrafen von 20 respektive 50 Franken verurteilt und mussten die Gerichtskosten der Kläger übernehmen. Zwei Jahre später sollte das Obergericht sein Urteil revidieren und die Angeklagten Theodor Fischer und Silvio Schnell freisprechen, weil der Begriff «Schundliteratur» des Berner Gesetzes nicht auf «politische Publikationen» anwendbar sei.

Nachwehen

Trotz der milden Geldstrafen und der späteren Revision markierte der Berner Prozess einen ersten gerichtlich festgelegten Beweis für die Unechtheit der Protokolle. Somit erlangte der Prozess weltweite Bedeutung.

Nichtsdestotrotz beriefen sich die Nazis in Deutschland im darauffolgenden Jahrzehnt immer wieder auf die Protokolle. Nach dem Zweiten Weltkrieg verschwanden die Protokolle erst aus der öffentlichen Wahrnehmung. Während in Deutschland die Verbreitung mittlerweile als Volksverhetzung strafrechtlich verfolgt wird, konnte man die Protokolle in den USA noch bis 2004 im «Wal-Mart» kaufen.

Bis heute werden immer wieder von Verschwörungstheoretikern und Rechtsextremisten als Beweis für eine globale jüdische Verschwörung angeführt. Das prominenteste Beispiel ist dabei der Holocaust-Leugner und Bischof der Piusbruderschaft Richard Williamson. Er berief sind in seinen Predigten jahrelang auf die Protokolle und bezeichnete sie als «gottgesandt». Aber auch im Islam haben die Protokolle immer wieder Eingang in die öffentliche Meinung gefunden – insbesondere durch den anhaltenden Konflikt zwischen Israel und Palästina.

Die wohl krudeste Verschwörungstheorie stammt vom ehemaligen britischen Sportreporter David Icke, der hinter den «Weisen von Zion» reptiloide Aliens vermutet, die sich von Menschenfleisch ernähren.

Auch wenn man den Berner Prozess heute als wegweisend in der Beweisführung gegen die Protokolle gilt, so gibt es auch über 80 Jahre danach einige Spinner, die an die Echtheit glauben.

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