Bill Cosby will sich vor Gericht nicht äussern

Schaffhauser Nachrichten | 
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Nach Dutzenden Vorwürfen wegen sexueller Übergriffe hat im US-Staat Pennsylvania der erste Strafprozess gegen Bill Cosby begonnen.

Lächelnd, im dunklen Anzug und mit Gehstock erschien der US-Schauspieler Bill Cosby gestern vor dem Gericht in Norristown, Pennsylvania. Auf dem Weg dorthin hakte er sich bei einem Assistenten sowie bei Keisha Knight Pulliam unter, seiner fiktiven Tochter Rudy aus der TV-Sitcom «Die Bill Cosby Show», die in den 1980er- und 1990er-Jahren Millionen verfolgten.

In dem zwei bis drei Wochen dauernden Verfahren geht es um Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs einer ehemaligen Universitätsangestellten. Bei einer Verurteilung drohen dem 79-Jährigen mehrere Jahre Gefängnis. Cosby selbst hat angekündigt, nicht auszusagen. Insgesamt werfen ihm mindestens 60 Frauen sexuellen Missbrauch vor, diese Vorwürfe sind aber nicht Gegenstand des laufenden Verfahrens.

«Vertrauen, Verrat und die Unfähigkeit zuzustimmen – darum geht es in diesem Fall», sagte Staatsanwältin Kristen Feden in ihrem Eröffnungsplädoyer. «Dieser Fall handelt von einem Mann, der seine Macht, seinen Ruhm und seine zuvor geübten Methoden benutzte, um eine Frau in einen handlungsunfähigen Zustand zu versetzen, damit er sich sexuell vergnügen kann.» Die heute 44-jährige Andrea Constand sei als Folge von Tabletten «komplett gelähmt, erstarrt, leblos» gewesen, sagte die Staatsanwältin. In den Momenten, in denen sie aus ihrer Bewusstlosigkeit aufgetaucht sei, habe sie gesehen, wie Cosby «ihren Körper benutzte, um sich sexuell zu befriedigen».

Cosby sass zwischen seinen Verteidigern und hörte aufmerksam zu. Sein Anwalt Brian McMonagle beschrieb Cosby als beliebten Comedian, der mit seinen Gags viele Menschen zum Lachen gebracht habe. Die klagende Andrea Constand habe bei der Polizei, der sie die Vorfälle erst ein Jahr nach den mutmasslichen Übergriffen schilderte, zudem widersprüchliche Angaben gemacht. So habe sie den Ermittlern etwa gesagt, ihn nach jener Nacht im Januar 2004 nicht mehr kontaktiert zu haben, ihn tatsächlich aber mehr als 50-mal angerufen. Zum Teil hätten die beiden dann 30 oder 40 Minuten lang miteinander gesprochen.

Mangels materieller Beweismittel des 13 Jahre alten Vorfalls dürften vor allem Constands Aussagen und ihre Befragung durch Cosbys Verteidiger das Verfahren entscheiden. Zudem sind Cosbys Aussagen von 2005 und 2006 aus einem Zivilverfahren als Beweismittel zugelassen, nachdem er und Constand sich aussergerichtlich geeinigt hatten. (sda)

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