Gesetz des Schweigens

Robin Blanck Robin Blanck | 
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Robin Blanck.

Seit Tagen beherrscht das Thema die Debatte: Gibt es an den städtischen Schulen ein Sicherheitsproblem? Jüngst aufgeworfen wurde die Frage durch einen Vorstoss, der auf Ereignisse im Bachschulhaus Bezug nimmt.

Gestern nun haben Schulpräsidentin Katrin Huber, der seit dem 1. Januar ­zuständige Bildungsreferent Raphaël Rohner und der ebenfalls neue Schulrat Ernst Sulzberger Stellung genommen. Im Ergebnis war die Antwort aus dem Schulrat wenig überraschend: Man habe frühzeitig gehandelt, die richtigen Massnahmen getroffen und habe die ­Situation im Griff. Also alles bestens? Ganz so einfach ist es nicht.

Die Vorfälle im Bachschulhaus sind nun nachvollziehbar, manches aber bleibt unklar: Informiert über die Pro­bleme wurde die Schulpräsidentin bereits Anfang Dezember, wieso kam erst Mitte Januar Bewegung in die Angelegenheit, als Schulrat Ernst Sulzberger seinen Antrittsbesuch im Schulhaus vornahm? Ihm wurde rasch klar, dass der Verdacht einer Radikalisierung im Raum stand, und er handelte, involvierte die Polizei. Damals herrschte schon grosse Verunsicherung unter Lehrpersonen und Schülern, vor diesem Hintergrund ist es abwegig, wenn die Schulpräsidentin an der gestrigen Medienkonferenz erklärt, die Verunsicherung sei eine Folge der Medienberichterstattung.

Dennoch: Von einem generellen ­Sicherheitsproblem an den städtischen Schulen zu sprechen, geht sicher zu weit, denn dafür fehlen – derzeit – die Hinweise. Wer die Sache nun aber als Lappalie abtun will, verkennt die Lage: Die Schulräte erachteten es immerhin als ratsam, die Polizei beim Elterngespräch dabeizuhaben. Das belegt erstens, dass sich die Amtsträger selber nicht sicher fühlten, und zweitens, dass mit dem Einsatz von ­Polizeischutz beim Elterngespräch eine neue Eskalationsstufe erreicht wurde.

Der Fall Bachschule gibt zudem einen Einblick in die anspruchsvoller gewordene Aufgabe von Lehrpersonen: Die Schule als erster verbindlicher Kontaktpunkt zwischen Individuum und Staat wird zunehmend mit Konflikten konfrontiert, die zu lösen die Lehrkräfte fordert, teilweise auch überfordert. Das ist nicht erstaunlich, denn unsere Gesellschaft ist heterogener geworden: Menschen verschiedener Kulturen und Religionen leben mit uns zusammen. Das ist oft eine Bereicherung, bringt in manchen Fällen aber auch Konflikte mit sich, etwa wenn es darum geht, welche Regeln Geltung haben. Hier stehen Lehrpersonen an vorderster Front: Sie müssen auf der Einhaltung der Regeln beharren und bereit sein, dafür auch Konflikte auszufechten. Das verlangt viel Rückgrat und Stärke, und deshalb gebührt den Lehrerinnen und Lehrern, welche diese Verantwortung übernehmen, Respekt und Anerkennung.

Wie die Regeln des Zusammenlebens aussehen, wird in einer offenen Gesellschaft wie der unsrigen in einer breiten Debatte bestimmt: Fragen, an denen sich Streit entzündet, gehören ­offengelegt. Heikle Punkte werden angesprochen und diskutiert.

Just in diesem Punkt macht der Schulrat in der Vergangenheit eine schlechte Figur: Die Interpellation zur Bachschule kommt von der SVP in gewohnt scharfer Manier daher und schiesst in Teilen übers Ziel, gleichwohl erfährt die Öffentlichkeit erst so von den Vorfällen. Bezeichnend ist die erste Reaktion der Schulpräsidentin auf die Publizität: Schweigen. Es bedurfte sogar der Intervention aus dem Stadthaus, damit die Causa Bach auf den Tisch kommt.

Erziehungsrat gewährt den SN Akteneinsicht

Die Verweigerungshaltung ist indes nicht neu: Als im August im Schulhaus Alpenblick das Verhalten zweier Familien für Unruhe sorgte – auch hier steht der Verdacht der Radikalisierung im Zentrum – und die SN Fragen zur Situation stellten, zogen die zuständige Schulrätin und die Schulpräsidentin ihre Aussagen zurück, Interview-Anfragen wurden abgeblockt. In einem Elternbrief wurden die in den SN thematisierten Ereignisse rundweg abgestritten und so die Öffentlichkeit getäuscht. Einmal mehr: Totschweigen. Die SN haben daraufhin Einsicht in die Protokolle des Schulrates beantragt, der Schulrat hat dies verweigert. Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz haben die SN beim Erziehungsrat nun erstritten, dass sie Akteneinsicht erhalten. Dieser Entscheid ist noch nicht rechtskräftig, sobald er Rechtskraft erlangt, werden wir die Akten einsehen und berichten.

Und dann wird auch eine abschliessende Beurteilung möglich sein: ob der Schulrat seine Aufgabe richtig wahrnimmt und ob die Bachschule wirklich nur der behauptete Einzelfall ist.

Kommentare (1)

Daniel Gnädinger Mo 27.02.2017 - 09:11

Grossspurig hält die Presse ihr Öffentlichkeitsrechtsfahne hoch in den Wind. Dabei geht ist das Öffentlichkeitsrecht und die Pressefreiheit vor allem eins: Es geht um Leserquoten. Notfalls wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht.
Kein Wunder will niemand mehr der Presse Auskunft erteilen. Es ist auch absolut unnötig alles von Anfang an in der Presse breitzuschlagen.
Die Presse sollte vielleicht mal ihr Verhalten überdenken, dann bekommt ihr wieder die Informationen, welche ihr für euren Job braucht.
Die ganzen Hass-Probleme, Missgunst und Erstarkung der Extreme gehen zu eine nicht unerheblichen Teil auf eure Kappe.

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